Autonews,Autobilder,Auto-Enzyklopädie

News Motorrad-Info Motorrad-Bilder Sonstiges Webverzeichnis  

Auto

Motorrad

 

   
 
Motorrad News
Hersteller-News
Verkehrsnews
Neuvorstellungen
Motorrad-Aktuell
Motorsport-News
Motorrad info
Motorrad Chronik
Motorrad-Historien
Motorrad-Events
Besuchte Events
Motorradclubs & Vereine
Tipps beim Fahrzeugkauf
Fahrertipps
Wartung & Pflege
Motorradmuseen
Motorradbücher
alle Motorradhersteller
Routenplaner
Verkehrsinfo
Bußgeldkatalog
Länderkennzeichen
Verkehrszeichen
Kfz-Kennzeichen
Motorrad-Bilder
Sonstiges
Webverzeichnis
 
     
     
     
   


Motorrad News - Verkehrsnews - Kfz-Versicherer in Not: Versicherte mit Sonderkündigungsrecht

Home / Motorrad News > Verkehrsnews > Kfz-Versicherer in Not: Versicherte mit Sonderkündigungsrecht
Verwandte Themen
 
Fahrertipps
Bei den Fahrertipps werden Themen angesprochen die das Biker da sein erleichtern.
Fahrertipps
 
Motorrad-Events
Terminkalender für Motorrad-Messen, Motorrad-Treffen und andere Motorrad-Events
Motorrad-Events
 
Anzeige:

 
Drucken
23.07.2010


Kfz-Versicherer in Not: Versicherte mit Sonderkündigungsrecht

 
Kfz-Versicherer in Not: Versicherte mit SonderkündigungsrechtWas tun, wenn Kfz-Versicherer in finanzielle Notlage geraten und Leistungseinschränkungen drohen wie bei den holländischen Unternehmen Ineas oder LadyCarOnline? – Nach der Rechtsauffassung des ADAC haben die in Deutschland betroffenen 50.000 Kunden, die ihr Fahrzeug bei den Versicherern unter Vertrag haben, ein Sonderkündigungsrecht.

Wegen der wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Versicherers kann mit sofortiger Wirkung gekündigt und die überbezahlte Prämie zurückgefordert werden. Verzichtet der Versicherungsnehmer darauf, bleiben die Verträge trotz Notregelung in Kraft, sodass weiterhin Prämien zu zahlen sind.

Wird mit sofortiger Wirkung gekündigt, muss umgehend der Kfz-Zulassungsstelle die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer der neuen Versicherung mitgeteilt werden und bei dem neuen Versicherer erneut eine Prämie gezahlt werden, um Versicherungsschutz zu erhalten.

Nachdem die beiden Versicherungen als Folge der Notregelung nicht mehr befugt sind, Entscheidungen zu treffen, sollte die Kündigung per Einschreiben/Rückschein an folgende Adresse gerichtet werden: International Insurance Corporation (IIC) NV, Verwalter: M. Pannevis und P.H.M. Versteeg, Aachener Straße 1053-1055, 50858 Köln.

Wer auf die Kündigung verzichtet, dem drohen finanzielle Einbußen im Schadensfall. Sollte Zahlungsunfähigkeit eintreten, wird die Verkehrsopferhilfe e.V. zwar Schadensersatz leisten, sie kann aber vom Versicherungsnehmer und von den mitversicherten Personen wie Halter, Eigentümer und Fahrer Ersatzansprüche von bis zu 2.500 Euro zurückfordern.

Einschränkungen gibt es auch in der Kasko-Versicherung. Nach der Notregelung ist es den Versicherungen nicht mehr möglich, direkt mit den Reparaturwerkstätten abzurechnen. Versicherungsnehmer haben vielmehr die Rechnungen zuerst selbst zu begleichen und reichen diese dann bei der Versicherung ein. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit bleiben sie auf ihren Kosten jedoch sitzen. (auto-reporter.net/sr)
 
Quelle:http://www.
 
Vorheriger Artikel Vorheriger Artikel   Zum Archiv: Verkehrsnews
 
 
Weitere Artikel:

 
     
     
 
 
 
 
Partner
 
     
 
Anzeige:
 
     
 
Anzeige:
 
       
Sitemap | Kontakt | Impressum