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Motorrad News - Verkehrsnews - ACE lobt Blitzer-Urteil: „Beitrag für mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit“

Home / Motorrad News > Verkehrsnews > ACE lobt Blitzer-Urteil: „Beitrag für mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit“
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22.07.2010


ACE lobt Blitzer-Urteil: „Beitrag für mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit“

 
 ACE lobt Blitzer-Urteil: „Beitrag für mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit“Temposünder dürfen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiterhin «geblitzt» werden. Die Richter entschieden (Az. 2 BvR 759/10), dass eine Fotoaufnahme zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt, dieser Eingriff sei jedoch zulässig, weil Geschwindigkeitskontrollen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienten. Die Karlsruher Richter wiesen damit die Verfassungsbeschwerde eines Autofahrers zurück, der in Brandenburg mit 117 Kilometer pro Stunde (km/h) fuhr und dabei geblitzt wurde. Erlaubt war eine Geschwindigkeit von maximal 80 km/h.

Aus Sicht des ACE Auto Club Europa kann das „Blitzen“ aufgrund einer konkreten Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mit einer präventiven Datensammlung unverdächtiger Kraftfahrer, etwa durch bestimmte Formen der Video-Überwachung, verglichen werden. Etwaige Zweifel an dieser Rechtsauffassung teilte der ACE nicht. Durch die jetzt erfolgte Klarstellung durch das höchste deutsche Gericht sieht sich der ACE in seiner Meinung bestätigt und begrüßt die Karlsruher Entscheidung als Beitrag für mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit.

Rainer Hillgärtner, Sprecher des ACE, sagte zur Diskussion über die Berechtigung so genannter Radarfallen:

„Die von Radar gestützte Geschwindigkeitsüberwachung ist in Deutschland schon mehr als 50 Jahre alt und hat sich alles in allem bewährt.
Umgangssprachlich heissen die automatischen Anlagen zur Tempomessung "Radarfallen".
Diese Wortwahl erweckt einen falschen Eindruck.
Wer in eine Falle tappt, erscheint immer als Opfer. Dieser Opfer-Begriff aber vernebelt die Tatsachen.
Erstens werden die angeblichen Fallen im Namen des Volkes installiert, nämlich nach Recht und Gesetz.
Zweitens geht es bei den Geblitzten nicht um Opfer. Es sind in Wirklichkeit eher Täter, weil sie schneller als erlaubt gefahren sind und dabei womöglich sich und andere gefährdet haben.

Jährlich verursachen 69.000 Autofahrer wegen Tempo-Überschreitung Unfälle mit Toten und Verletzten. Gemessen an den 3,5 Milliarden Euro Folgekosten ist damit Raserei Unfallursache Nummer eins.
Daraus müssen Konsequenzen mittels Geschwindigkeitsüberwachung gezogen werden. Andernfalls werden Zweifel geweckt, ob es Staat und Gesellschaft wirklich ernst meinen, wenn es um das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit geht.
Auch heute noch kommen zwei von fünf Getöteten im Straßenverkehr wegen Raserei ums Leben.

Deshalb haben Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung aus Sicht des ACE ihre Berechtigung, immer vorausgesetzt, sie werden nicht willkürlich in den Verkehrsraum montiert und ihre Messergebnisse halten einer juristischen Prüfung stand.
Von Einzelfällen abgesehen, gibt es daran keine Zweifel.
Die Einrichtungen stehen entgegen des gelegentlich suggerierten Eindrucks auch nicht "an jeder Ecke".
Die rund 17 000 in Deutschland fest installierten Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung erfassen tatsächlich weniger als drei Prozent des Straßennetzes in Deutschland, das mehr als 600 000 Streckenkilometer umfasst.

Der ACE begrüßt aus Gründen der Verkehrssicherheit den Plan, das neue Konzept zur Tempoüberwachung namens "Section Control" zu erproben. Dabei wird die Geschwindigkeit nicht nur auf einen Punkt hin gemessen, sondern über einen längeren Abschnitt hinweg. Erst Anfang des Jahres hat sich auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag für eine rechtsstaatlich gesicherte Erprobung dieser Methode ausgesprochen und dafür einen entsprechenden gesetzlichen Rahmen verlangt. Bund und Länder aber zögern und verschleppen die Erprobung, was nicht zu verstehen ist“.

Der ACE Auto Club Europa ist Mitglied im Verbund Europäischer Automobilclubs (EAC),
 
Quelle:http://www.
 
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