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Motorrad News - Verkehrsnews - Nicht ins Ausland ohne zusätzliche Krankenversicherung!

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23.06.2010


Nicht ins Ausland ohne zusätzliche Krankenversicherung!

 
Nicht ins Ausland ohne zusätzliche Krankenversicherung!Urlaub im Ausland - eigentlich sollte es die schönste Zeit des Jahres werden – aber wie oft machen Unfall oder Krankheit einen Strich durch die Rechnung? Allein der ADAC – Marktführer beim Auslands-Krankenschutz – musste im vergangenen Jahr über 47.200 Versicherte im Ausland betreuen – so viele wie nie zuvor! Fast jeder dritte dieser Urlauber, nämlich 15 200, musste zurück in die Heimat und in ein Krankenhaus transportiert werden. Davon wiederum flogen 4 100 mit einem ADAC-Ambulanz-Flieger oder Linienmaschinen.

Nicht nur der ADAC, sondern auch das Auswärtige Amt, Verbraucherschützer und sogar die gesetzlichen Krankenkassen raten zu einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung.

Gesetzliche Krankenversicherer übernehmen im Ausland oft gar keine oder nur einen verschwindend geringen Teil der anfallenden Behandlungskosten. Konkret: Der gesetzlich versicherte Urlauber aus Deutschland hat im EU-Ausland nur Anspruch auf Erstattung der Leistung, die einem Versicherten des Gastlandes durch die gesetzliche Versicherung des Gastlandes zusteht. Privatkliniken sind natürlich überall deutlich teurer. Im außereuropäischen Ausland muss meistens der volle Betrag vom Patienten übernommen werden. In einem Fall hat der ADAC 2009 Flugkosten plus Arztbehandlung in Höhe von 247.000 Euro übernommen. Das macht deutlich, wie wertvoll ein Auslands-Krankenschutz sein kann.

Aber nicht nur finanziell bietet so ein Auslandschutzbrief Hilfe. Im medizinischen Notfall trägt der ADAC-Auslands-Krankenschutz nicht nur die Kosten für ambulante Behandlungen und Krankenhausaufenthalte, sondern organisiert auch notwendige Hilfsmaßnahmen bis hin zum Krankenrücktransport, wenn nötig sogar per Ambulanz-Jet. Der Krankenrücktransport gehört zu den Kernleistungen des ADAC-Auslands-Krankenschutzes. Er wird nicht nur in „medizinisch notwendigen Fällen“, sondern auch wenn es „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist gewährt - ein
wichtiger Unterschied, der vor Abschluss einer Versicherungspolice dringend geprüft werden sollte. (dpp)
 
Quelle:http://www.
 
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