Autonews,Autobilder,Auto-Enzyklopädie

News Motorrad-Info Motorrad-Bilder Sonstiges Webverzeichnis  

Auto

Motorrad

 

   
 
Motorrad News
Hersteller-News
Verkehrsnews
Neuvorstellungen
Motorrad-Aktuell
Motorsport-News
Motorrad info
Motorrad Chronik
Motorrad-Historien
Motorrad-Events
Besuchte Events
Motorradclubs & Vereine
Tipps beim Fahrzeugkauf
Fahrertipps
Wartung & Pflege
Motorradmuseen
Motorradbücher
alle Motorradhersteller
Routenplaner
Verkehrsinfo
Bußgeldkatalog
Länderkennzeichen
Verkehrszeichen
Kfz-Kennzeichen
Motorrad-Bilder
Sonstiges
Webverzeichnis
 
     
     
     
   


Motorrad News - Verkehrsnews - Händler darf Serienfehler nicht verheimlichen

Home / Motorrad News > Verkehrsnews > Händler darf Serienfehler nicht verheimlichen
Verwandte Themen
 
Fahrertipps
Bei den Fahrertipps werden Themen angesprochen die das Biker da sein erleichtern.
Fahrertipps
 
Motorrad-Events
Terminkalender für Motorrad-Messen, Motorrad-Treffen und andere Motorrad-Events
Motorrad-Events
 
Anzeige:

 
Drucken
08.03.2010


Händler darf Serienfehler nicht verheimlichen

 
Händler darf Serienfehler nicht verheimlichenVerschweigt ein Autohändler beim Verkauf eines Modells einen Serienfehler, der zu einem schwerwiegenden Schaden führen kann, dann haftet er, wenn der Käufer deshalb einen Unfall erleidet. So entschied am 20. Februar 2010 das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 22 U 157/08).

Bei dem vom ADAC geschilderten Fall, kaufte ein Kunde im Jahr 2005 einen gebrauchten Alfa Romeo – ein Modell, für das wegen Mängeln am Motorhaubenschloss bereits eine Rückrufaktion seitens des Herstellers lief. Bei unzureichender Wartung bestand die Gefahr, dass sich die Motorhaube während der Fahrt öffnete – so wie es dann auch bei besagtem Fahrzeug der Fall war. Durch den Fahrtwind wurde die Motorhaube nach hinten geschlagen, die dann gegen Frontscheibe und Dach des Autos prallte. Der dadurch entstandene Schaden belief sich aus knapp 6.000 Euro.

Dem klagenden Autobesitzer gab das Gericht recht, weil der Händler seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen war. Wäre der Käufer auf das Problem hingewiesen worden, hätte er das Motorhaubenschloss regelmäßig warten lassen können. Für den entstandenen Schaden musste der Autohändler aufkommen.

Autohändler müssten nach Ansicht des ADAC ihre Kunden besonders dann über Rückrufaktionen und besondere Wartungsvorschriften aufklären, wenn sie durch den Hersteller mit der Weitergabe der Informationen an den Verbraucher beauftragt wurden und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. (auto-reporter.net/sr)
 
Quelle:http://www.
 
Vorheriger Artikel Vorheriger Artikel   Zum Archiv: Verkehrsnews
 
 
Weitere Artikel:

 
     
     
 
 
 
 
Partner
 
     
 
Anzeige:
 
     
 
Anzeige:
 
       
Sitemap | Kontakt | Impressum