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Motorrad News - Verkehrsnews - Segways nur mit Mofa-Schein

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10.03.2010


Segways nur mit Mofa-Schein

 
Segways nur mit Mofa-ScheinElektrostehroller wie der Segway sind nicht von jedermann uneingeschränkt zu benutzen. Für den Einsatz eines solchen Gefährts im Straßenverkehr muss der Benutzer mindestens 15 Jahre alt sein und die Berechtigung zum Führen eines Mofas besitzen, darauf weisen Fahrerlaubnisexperten der Dekra vor der Frischluftsaison aktuell hin. Wer nach dem 31. März 1965 geboren ist und keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, muss dazu eine Mofa-Ausbildung absolvieren und eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.

Eine weitere Voraussetzung für Fahrten im Straßenverkehr ist ein Versicherungskennzeichen. Die bis zu 20 km/h schnellen Roller werden durch Gewichtsverlagerung gelenkt. Deshalb raten die Sachverständigen, sich vor der ersten Fahrt gut instruieren zu lassen und in geschützten Zonen bei Schrittgeschwindigkeit den sicheren Umgang mit dem neuartigen Fahrzeug zu erlernen. Zudem empfiehlt es sich, freiwillig einen Helm zu tragen.

Roller dürfen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nur Radwege und Schutzstreifen befahren. Fehlen diese, darf innerorts auch die Fahrbahn benutzt werden – außerorts gilt das nur auf Wegen und Straßen, die keine Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind.

Die Fahrer haben sich möglichst weit rechts zu halten und Richtungsänderungen durch Handzeichen anzuzeigen. Sie dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen oder freihändig fahren. Sind mehrere dieser Gefährte unterwegs, haben diese hintereinander zu fahren – nur auf Fahrradstraßen dürfen sie nebeneinander rollen. Mit Ausnahmegenehmigung ist auch die Nutzung anderer Verkehrsflächen zum Beispiel in Fußgängerzonen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erlaubt. (auto-reporter.net/sr)
 
Quelle:http://www.
 
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