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Motorrad News - Verkehrsnews - Zum TÜV geht’s „nach Hause“: Plakette nur in Deutschland erneuerbar

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07.07.2010


Zum TÜV geht’s „nach Hause“: Plakette nur in Deutschland erneuerbar

 
Zum TÜV geht’s „nach Hause“: Plakette nur in Deutschland erneuerbarZurzeit leben über eine halbe Million Deutsche im europäischen Ausland. Wer sich mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug vorübergehend im Ausland aufhält, kann die Haupt- und Abgasuntersuchung nur von einer Prüfstelle in Deutschland vornehmen lassen. Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland ungültig.

„Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden“, erklärt der Kraftfahrtexperte des TÜV Rheinland, Hans-Ulrich Sander. Zwar sind Autofahrer nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren, sie müssen jedoch unverzüglich, sprich: ohne schuldhafte Verzögerung, nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik die fällig gewordene Haupt- und Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung durchführen lassen.

Die technische Fahrzeugüberwachung ist grundsätzlich national geregelt, sodass ein Fahrzeug von den örtlichen Prüfstellen des Landes überprüft wird, in dem es auch angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Dementsprechend sind Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, in Deutschland abzumelden und in dem jeweiligen Land zuzulassen.

Fahrzeugprüfungen, die der TÜV Rheinland in Ländern wie beispielsweise Spanien oder Frankreich vornimmt, entsprechen den jeweiligen nationalen Bestimmungen und werden nur bei Fahrzeugen durchgeführt, die in dem jeweiligen Land angemeldet sind. (auto-reporter.net/sr)
 
Quelle:http://www.
 
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